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Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA

Neues Datenschutzabkomen zwischen EU und USA, - Beitragsbild

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Die Europäische Union (EU) hat ein frisches Datenschutzabkommen zwischen den Vereinigten Staaten (USA) und der EU ausgehandelt. Dies stellt den dritten Versuch dar, nachdem zwei vorherige Regelungen vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt wurden. Dennoch könnte eine Klage in Aussicht stehen.

Drei Jahre nach der Aufhebung des „Privacy Shield“ ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA garantieren nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die von der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt werden, gab die EU-Kommission in Brüssel bekannt. Die neue Vereinbarung führt verbindliche Sicherheiten ein, um die zuvor geäußerten Bedenken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auszuräumen. Im Juli 2020 hatte der EuGH den „Privacy Shield“ für die Datenübermittlung von Europa über den Atlantik aufgrund der Begründung abgelehnt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den EU-Standards entspricht. Die Richter bemängelten insbesondere die umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten der US-Geheimdienste auf Daten von europäischen Bürgern. Das EuGH-Urteil führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Unternehmen bezüglich des Datentransfers zwischen den USA und der EU.

Rechtsunsicherheit auf vielen Websites

Insbesondere beim Betrieb von Internetseiten wird häufig auf Anwendungen zurückgegriffen, die aus den USA stammen und die zum Teil auch Daten an die eigenen Server in den USA senden. Vor allem in Verbindung mit Auswertungstools von Google, wie „Google Analytics“, kam es zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Aber selbst die Verwendung von Tools wie die Google Maps oder das Google Captcha, die häufig auf Websites zum Einsatz kommen, waren seit dem Ende des „Privacy Shield“ ein Problem.

Zwar muss der Besucher oder die Besucherin der Website immer noch nach dem Einverständnis gefragt werden, ob Daten gespeichert oder ausgewertet werden dürfen und ob er oder sie mit Cookies einverstanden ist, jedoch können die dazu gehörenden Texte jetzt wieder rechtssicherer formuliert werden und es besteht keine grundsätzliche Gefahr der Abmahnung, wenn Software genutzt wird, die mit den Heimatservern jenseits des Atlantik kommuniziert.

Neue Klagen in Sicht

Allerdings sieht es so aus, als wäre mit dem neuen Abkommen noch nicht das Ende der Fahnenstange in Sicht. Erste Stimmen vermuten schon, dass der EuGH mit den Formulierungen im neuen Abkommen weiterhin nicht zufrieden sein dürfte. So ist im Abkommen die Rede davon, dass US-Geheimdienste auf Daten nur dann zugreifen dürfen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei, was natürlich einen erheblichen Interpretationsspielraum lässt. Die ersten Klagen werden jedenfalls schon wieder formuliert!

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